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Bei Fragen, die Sie hier nicht beantwortet finden, rufen Sie uns gerne an. Unser Kundenservice wird Ihnen gerne weiterhelfen. Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an info@saubermacher.net oder rufen Sie uns telefonisch an unter (0521) 5601178.

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Ihr saubermacher Reinigungssysteme - Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von saubermacher Reinigungssysteme

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Für Angebote, Lieferungen und Leistungen von saubermacher Reinigungssysteme gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote von saubermacher Reinigungssysteme sind freibleibend und unverbindlich. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften des Liefergegenstandes ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar.

2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware oder Durchführung der Leistung annehmen können.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per eMail zugesandt.

4. saubermacher Reinigungssysteme übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrags unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; die Verantwortlichkeit von saubermacher Reinigungssysteme für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. saubermacher Reinigungssysteme wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; saubermacher Reinigungssysteme wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

5. saubermacher Reinigungssysteme wird nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung getätigt wird.

6. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Teile unseres Angebots enthalten Logos und Abbildungen unserer Geschäftspartner, die deren Urheberrecht unterliegen. Insoweit gelten die Urheberrechtshinweise des jeweiligen Geschäftspartners.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Der von saubermacher Reinigungssysteme angebotene Preis ist bindend und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Es fallen gegebenenfalls zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, die gesondert ausgewiesen werden.

3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Ware ausschließlich gegen Vorkasse. Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an saubermacher Reinigungssysteme zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist saubermacher Reinigungssysteme berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung bzw. Leistungserbringung nicht nur unerheblich übersteigt.

5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser über 20 % über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von saubermacher Reinigungssysteme anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

1. Die von saubermacher Reinigungssysteme genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf höhere Gewalt, Streik oder ein ähnliches Ereignis, das von saubermacher Reinigungssysteme nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, verlängern sich diese Termine und Fristen für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, soweit der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dauert die Leistungsverhinderung länger als einen Monat, sind saubermacher Reinigungssysteme und der Kunde berechtigt, bezüglich der verhinderten Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Ist der Kunde Unternehmer, ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - die Lieferung "ab Werk" vereinbart.

4. saubermacher Reinigungssysteme ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

§ 5 Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 b BGB

1. Soweit der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit saubermacher Reinigungssysteme im Rahmen des Fernabsatzes (Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB ) geschlossen hat, hat der Kunde das Recht, die erhaltene Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen durch Rücksendung zurückzugeben. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt der Ware und einer noch gesondert zuzusendenden Rückgabebelehrung in Textform. Bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.

2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens auf Kosten und Gefahr von saubermacher Reinigungssysteme an:

saubermacher Reinigungssysteme
c/o Olaf Hartke
Schillerstrasse 63b
D-33609 Bielefeld
BR Deutschland
Fax: 0521 - 5216540
E-Mail: info@saubermacher.net

3. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

4. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er saubermacher Reinigungssysteme insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Pflicht zum Wertersatz vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich saubermacher Reinigungssysteme das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde saubermacher Reinigungssysteme unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

1. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich saubermacher Reinigungssysteme das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der konkrete Liefergegenstand bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde saubermacher Reinigungssysteme unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von saubermacher Reinigungssysteme hat der Kunde zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

3. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten, oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (nachfolgend "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für saubermacher Reinigungssysteme, der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware für saubermacher Reinigungssysteme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

4. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht saubermacher Reinigungssysteme Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich saubermacher Reinigungssysteme und der Kunde darüber einig, dass der Kunde saubermacher Reinigungssysteme Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

5. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an saubermacher Reinigungssysteme ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem von saubermacher Reinigungssysteme in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an saubermacher Reinigungssysteme abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

6. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an saubermacher Reinigungssysteme ab.

7. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem Paragraphen abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an saubermacher Reinigungssysteme weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist saubermacher Reinigungssysteme berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann saubermacher Reinigungssysteme nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Abnehmer verlangen.

8. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde saubermacher Reinigungssysteme die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

9. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die saubermacher Reinigungssysteme zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird saubermacher Reinigungssysteme auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; saubermacher Reinigungssysteme steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch saubermacher Reinigungssysteme nicht. Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt nicht zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflichten von saubermacher Reinigungssysteme.

4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, falsche Aufbewahrung oder Bedienung oder eine anderweitige Verletzung der Vorschriften über Einsatz und Einsatzbedingungen sowie Wartung und Pflege oder auf eine unsachgemäße Veränderung der Ware zurückzuführen ist.

5. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, die nur eine begrenzte Lebensdauer oder Kapazität aufweisen, kann naturgemäß eine Gewährleistung für normalen Verschleiß oder Verbrauch nicht übernommen werden.

6. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde, soweit er die Ware zur Mängelbeseitigung an saubermacher Reinigungssysteme versendet, sie ordnungsgemäß zu verpacken und eine Kopie der Kaufrechnung oder des Lieferscheins sowie eine detaillierte Mängelbeschreibung beizufügen.

 

§ 9 Haftung

1. saubermacher Reinigungssysteme haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der saubermacher Reinigungssysteme oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet saubermacher Reinigungssysteme nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit saubermacher Reinigungssysteme den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit saubermacher Reinigungssysteme den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung sowie auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber saubermacher Reinigungssysteme ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von saubermacher Reinigungssysteme.

6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 10 Hinweise und Pflichten des Kunden

1. Die von saubermacher Reinigungssysteme im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein- und Ausfuhr von Produkten ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich selbständig über die hierfür geltenden Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den darauf entstehenden Schaden.

2. saubermacher Reinigungssysteme beachtet die Bestimmungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften. saubermacher Reinigungssysteme erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner. saubermacher Reinigungssysteme ist berechtigt, Kundendaten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

3. Haftung für Inhalte
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§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit saubermacher Reinigungssysteme unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist, soweit Kunde Kaufmann ist, der Sitz von saubermacher Reinigungssysteme.

 

§ 12 Sonstiges

1. Mündliche Zusagen durch Hilfspersonen oder Vertreter von saubermacher Reinigungssysteme bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch saubermacher Reinigungssysteme.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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